![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 87/93![]() ![]() Federlibelle Feldlerche Finken, echte Seeadler, europ. kleine Moosjungfer Teichrohrsänger Eisvogel Dame sunrise april 10th 5.15 am Drosera capensis Seeadler, europ. Seeadler und Bussarde Drosera scorpioides Rotkehlchen Sonnentau morning has broken Herbst-Mosaikjungfer Seeadler, europ. Dohle Weiblicher Aurorafalter Großlibellen (Ungleichflügler) Blaumeise unsortiert unsortiert Spanner Art Haussperlingweibchen Atlasspinner Hamme an der Dammstrasse Blässhuhn Schwarzkehlchen Tafelente Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |