![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 84/93![]() ![]() Amsel Schwanzmeise Grünschenkel Taubeschwänzchen unsortiert Schwarzkehlchen Blaumeise Mehlwuermer Kormoran Trauerschnäpper Starschwarm Kiebitz Rohrammer Baumpieper Neukiefervögel Rabenvögel Vierbindiger Schmalbock Steinschmätzer Saatkrähe Laubsänger Libelle Makro Flussregenpfeifer Bussard Kranich Schnatterente Braunkehlchen Rabenkrähe Blaumeise Baumpieper Esivogelhoehle Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |