![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 72/93![]() ![]() baumlauefer Rohrweihe Terzel Mäusebussard Florfliege Haubentaucher Pfeifente Mosaikjungfer Blutrote Heidelibelle (vermutlich) Weibchen großes Granatauge großes Granatauge M Ringelnatter Kuckuck (braune Morphe) Eisvogel Dame Sturmmöwe Eisvogel Kiebitz _ juvenil Braunkehlchen Gartenrotschwanz Rohrweihe Sperber Plattbauch große Pechlibelle Eiablage Mehlschwalbe Gartengrasmücke Sumpfmeise Frühe Adonislibelle Eichblatt-Radnetzspinne Baumfalke Eisvogel Kopulation Singdrossel Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |