![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 90/93![]() ![]() Buchfinkweibchen (ähnelt grünfink im Schlichtkleid) Mantelmöwe von Jens Grosser Blaupfeil M große Pechlibelle Eiablage Rohrammer Hauhechel-Bläuling Erlenzeisig Stieglitz Wiesenpieper Schwarzkehlchen Schwanzmeisen Turmfalke Laubsänger Weidenjungfer Schwanzmeise Kranich Schwarzkehlchen Schwarzkehlchen Mehlschwalbe chinesische Wollhandkrabbe Mosaikjungfer Rohrammer Ochsenauge junger Bussard atzt Gammaeule Rohrammer Wiesenpieper Fischadler Insekten Rohrammer Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |