![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 86/93![]() ![]() Bläuling Hammeniederung um Winter Esivogelansitz Rotmilan große Pechlibelle Türkentaube Feldlerche Kranich Kolkrabe Eisvogel Ansitz Silberm?we Kohlmeise Turmfalken Zilpzalp Rohrammer Schnatterente Sperber rastende Blässgänse Seeadler Amsel Mittelkampsweg 1.11.2005 Grünfrosch Sumpfmeise Braunkehlchen Seeadler, europ. Schwanzmeise Grünfrosch Sperber Hohltaube großes Granatauge Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |