![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 85/93![]() ![]() Mehlschwalbe Baumpieper kleine Moosjungfer Kleiner Fuchs Eisvogel Kopulation Steppenweihe Schwanzmeisen Erlenzeisig Nonnengans Zilpzalp Rauchschwalben Turmfalke Terzel Distelfalter Amsel Eisvogel Dame Zilpzalp Aquila nipalensis Bruchwasserläufer Waldeidechse Makro Eisvogel Sperber Eisvogel Beuteübergabe Heckenbraunelle Rabenkrähe Erlenzeisig Wacholderdrossel Sperber Kuckuck (braune Morphe) (Garten)baumläufer Silberreiher Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |