![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 81/93![]() ![]() Weißstorch Weidenjungfer Turmfalke Hufeisen-Azurjungfer Waldbrettspiel Steinschmätzer HImmelsfalter Admiral Stockentenküken Kleiber eierlegender Vierfleck großes Granatauge, kleines Drama großes Granatauge Happy End Heidelibelle bussard m?usebussard maeusebussard Austernfischer Reiherente (F) Buntspecht Turmfalke Steinschmätzerpaar Amsel Buntspecht turmfalke 10 Neuntöter Eulenfalter Braunkehlchen Trauerschnäpper Braunkehlchen Blaukehlchen Seeadler Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |