![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 75/93![]() ![]() Mosaikjungfern Graugans Im Sonnentau gefangene Libelle Seeadler, europ. Grünfrosch Plattbauch Binsenjungfer graue Fleischfliege Mönchsgrasmücke Rehbock Kiebitz Bruchwasserläufer Wiesenpieper Buchfink Saarbrücker Fuchsfehe Seeadler Aaskrähe o. Rabenkrähe Turmfalke Blauflügel Prachtlibelle Männchen Gemeine Heidelibelle Lachmöwe kleiner Feuerfalter Wasseramsel Schreiseeadler Steinschmätzer Kraehenangriff auf Wanda Schwanzmeise Spitzenfleck?? Schleiereule Admiral Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |