![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 72/93![]() ![]() Milan mit Rotfeder Baumpieper Silberreiher Baumpieper Rohrweihen Weibchen Habicht _ beizjagd 2 Feldlerche Granatauge Ritterhuder Kiebitze Silberwangenhornvogel Waldohreule Rohrweihe terzel Schwarze Augenfleck-Schwebfliege Turmfalke Graugans Im Sonnentau gefangene Libelle Braunkehlchen Labyrinthspinne Mäusebussard Weidenmeise Kleiner Fuchs Flussregenpfeifer Austernfischer Krickente Blesshuhn Mauersegler Nilgans Azurjungfern Paarungsrad Zilpzalp Tagpfauenauge Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |