![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 71/93![]() ![]() Reiherente (oben) Steinschmätzer kleine Moosjungfer Sperber Mosaikjungfer Löffelente Kandadagans bussard m?usebussard maeusebussard Kolkrabe Turmfalke Kolkrabe Schreiseeadler Grasmücke Wacholderdrossel Eisvogel Braune Mosaikjungfer im Flug Raupe des mittleren Weinschwärmer Waldohreulen Rohrweihe Pfeifente Trauerschnäpper Blaumeise Schwarzkehlchen Braunkolbiger Braun-Dickkopffalter Grünfink Seeadler, europ. Steinkauz Alpenbraunelle Binsenjungfer Sturmmöwe Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |